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Studententarife der öffentlichen Verkehrsmittel
Um den Studententarif in Anspruch zu nehmen, muss in der Regel bei der zuständigen Verkehrsgesellschaft ein Ausweis erstellt werden. Gültig ist dieser jedoch nur mit einer aktuellen Semestermarke. Somit gilt das personengebundene Ticket immer für ein Semester, danach muss eine neue Marke dem Ausweis beigelegt werden. Vom Semesterticket ausgeschlossen sind Neben- sowie Gasthörer oder Absolventen eines Online-Studiums. Es ist stets darauf zu achten, dass die Laufzeit des Studententickets der öffentlichen Verkehrsmittel mit der offiziellen Vorlesungszeit übereinstimmt; andernfalls könnte bei einer Fahrkartenkontrolle eine Beanstandung drohen, da der Studierende unter Umständen länger Vergünstigungen in Anspruch nahm, als ihm eigentlich zustand.
Zwar sind Studenten nicht derart knapp bei Kasse, dass beispielsweise eine Sportwette bei Tipico nicht möglich wäre, dennoch gestaltet sich die finanzielle Lage bei Studierenden oftmals etwas schwierig, weshalb sie in vielen Bereichen Vergünstigungen erhalten. Dazu gehören auch spezielle Angebote der öffentlichen Verkehrsmittel. Spezielle Semestertickets ermöglichen es den Studenten, zu bestimmten Zeiten oder aber jederzeit die entsprechenden Verkehrsbetriebe zu verwenden. In manchen Fällen enthält bereits der Studentenausweis – so zum Beispiel bei der Universität Stuttgart – eine Berechtigung zum Fahren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu vorgegebenen Zeiten, ohne dass ein zusätzlicher Studententarif vonnöten wäre. Auf diesen muss erst dann zurückgegriffen werden, wenn die Zeiten, in denen der Studentenausweis gültig ist, nicht ausreichen.
Ermöglicht werden diese Angebote durch eine enthaltene Abgabe im zu zahlenden Studentenbeitrag für den öffentlichen Personennahverkehr. Abhängig vom Bundesland sowie der entsprechenden Universität umfasst der Studententarif das Fahren mit Bus, U- sowie S-Bahn und in manchen Fällen darüber hinaus mit dem Zug. Ob zudem das Ticket auch für Fernzüge verwendet werden kann, ist abhängig von der jeweiligen Einrichtung sowie deren Übereinkünften mit der Bahn.